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bvdm: Arbeitgeber und Gewerkschaft erreichen Tarifabschluss für die Druckindustrie

Nach monatelangen, schwierigen Verhandlungen haben sich die Tarifpartner am 3. Mai 2019 in Frankfurt gegen 5 Uhr früh auf ein neues Lohnabkommen geeinigt. Die Reform des Manteltarifvertrages ist jedoch nicht gelungen.

 

Die Tariflöhne für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie steigen in drei Schritten an: um 2,4 Prozent rückwirkend zum 1. Mai 2019 sowie um weitere 2,0 Prozent ab 1. Juni 2020 und weitere 1,0 Prozent ab 1. Mai 2021. Die Laufzeit des Lohnabkommens – gerechnet ab dem 1. September 2018 – beträgt 36 Monate und ist damit erstmals zum 31. August 2021 kündbar. Damit liegt das Verhandlungsergebnis deutlich unter den Abschlüssen in anderen Branchen.
Vereinbart wurde weiterhin eine bindende Verpflichtung, den Manteltarifvertrag (MTV) bis zum 30. April 2021 unter Friedenspflicht neu zu verhandeln. Dafür ist er auf zwei Jahre befristet wieder in Kraft gesetzt worden. Gelingt eine Einigung innerhalb der Frist nicht, endet er zu diesem Zeitpunkt automatisch, ohne dass es einer erneuten Kündigung durch den bvdm bedarf. Damit hat ver.di erstmals eine Bereitschaft zur Reform des MTV nicht kategorisch ausgeschlossen.
Bedauerlicherweise hat ver.di sich nicht bereit erklärt, eine Reform des MTV zum jetzigen Zeitpunkt abzuschließen. Obwohl das Tarifwerk überholt und für die Betriebe nicht mehr praxistauglich ist, sah sich ver.di unter den Bedingungen des Arbeitskampfes nicht in der Lage, notwendigen Änderungen zuzustimmen.
„Wir bedauern es sehr, dass ver.di sich aktuell einer modernen Gestaltung der Arbeitsbedingungen verweigert hat. Dennoch begrüßen wir, dass die Gewerkschaft durch ihre Verhandlungsverpflichtung erstmals zu konstruktiven Gesprächen bekannt hat“, kommentiert Sönke Boyens, Verhandlungsführer des bvdm, das Verhandlungsergebnis.
www.bvdm-online.com

 

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