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FFI positioniert sich zur Recyclingfähigkeit von Faltschachteln

FALTSCHACHTELN UNEINGESCHRÄNKT RECYCLINGFÄHIG
„Faltschachteln – auch mit einem Polymer beschichtete oder kaschierte bzw. mit einer Heiß- oder Kaltfolienprägung versehene – sind Teil der Lösung in der gegenwärtigen Diskussion um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen!“ konstatiert Andreas Helbig, Sprecher des Vorstands des Fachverband Faltschachtel-Industrie e.V. (FFI), bei der Vorstellung eines gemeinsamen Positionspapiers von FFI, dem europäischen Faltschachtel-Verband ECMA und weiteren elf nationalen Faltschachtel Verbänden aus Europa. Das Positionspapier „Die Recyclingfähigkeit von Faltschachteln“ stellte der FFI auf seiner Jahrespressekonferenz am 10. Juli 2019 in Frankfurt vor.

PRAKTIZIERTE KREISLAUFWIRTSCHAFT
Das Positionspapier der Faltschachtel-Verbände stellt heraus, dass die zur Herstellung von Faltschachteln eingesetzten Fasern zu 100% aus nachwachsenden, nicht fossilen Rohstoffen (Holzfasern und Zellulose bzw. aufbereitetem Altpapier) gewonnen werden. Diese Rohstoffe zur Herstellung von Faltschachteln in Europa stammen ausschließlich aus einer nachhaltigen und meist zertifizierten Forstwirtschaft (FSC, PEFC). Darüber hinaus dient die Aufforstung der europäischen Wälder für die Herstellung von Faltschachtelkarton – seit 1950 sind die europäischen Wälder um 100% gewachsen – der Speicherung von CO2. Das von den Bäumen aufgenommene CO2 bleibt zudem über den gesamten Lebensweg der Holzfaser, d. h. auch im Karton der Faltschachtel sowie über den Altpapier-Recyclingprozess gebunden. Im Gegensatz zur thermischen Verwertung oder zur Kompostierung der Faltschachtel, bei der das gebundene CO2 freigesetzt und an die Atmosphäre entlassen wird, bleibt bei der stofflichen Verwertung gebrauchter Faltschachtel-Verpackungen über die Altpapier-Sammlung und Verwendung der wiedergewonnenen Fasern für neue faserbasierte Produkte das in den Fasern vorhandene CO2 gebunden. Die mehrmalige Kreislaufführung von Papierfasern im Recycling-Prozess – rechnerisch bis zu siebenmal – stellt also ein bedeutendes Beispiel der praktischen Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft und des Klimaschutzes dar.
AUCH BESCHICHTETE FALTSCHACHTELN SIND UMFASSEND RECYCLIERBAR
Für bestimmte Barriere-Anforderungen an eine Faltschachtel (Sauerstoff, Wasserdampf, Migration, Fett, etc.) kann der Karton mit einem Polymer auf fossiler oder biogener Basis beschichtet, kaschiert oder extrudiert werden. Diese ‚beschichteten Faltschachteln’ haben in der Regel einen prozentual sehr kleinen Kunststoffanteil auf dem Karton. Solche dualen Karton-/Kunststoff-Kombinationen sind aufgrund der erheblichen Reduzierung des Kunststoffverbrauchs den üblichen, schwer recyclierbaren Mehrlagen-Kunststoffverbunden vorzuziehen. Beschichtete Faltschachteln können in konventionellen Standard-Recyclinganlagen zudem ebenso umfassend recycliert werden wie unbeschichtete Faltschachteln. Voraussetzung dafür ist, dass das Prozesswasser in den konventionellen Recyclinganlagen bei einseitig beschichteten Faltschachteln genug Angriffsfläche auf die Fasern hat. Bei beidseitig beschichtetem Karton (zum Beispiel bei Folienkaschierungen auf der Oberseite des Kartons) ist hierfür gegebenenfalls eine mechanische Vorbereitung des Altpapiers notwendig.
„Ob mit oder ohne Polymer-Beschichtung: Faltschachteln lassen sich fast vollständig recyclieren.“ stellt Vorstandssprecher Helbig folglich fest. Und weiter: „Sie sollten daher der stofflichen Recyclierung zugeführt werden, da ihr Fasermaterial ein wertvoller Rohstoff für die Herstellung neuer faserbasierter Produkte ist. Wenn dies nicht getan wird, geht wertvolles Fasermaterial verloren; da die Fasern mehrmals recycelt werden können, ist Recycling immer die bevorzugte Lösung.“
STOFFLICHES RECYCLING ANSTATT KOMPOSTIERUNG
Dies gilt gerade auch aktuell in besonderem Maße, da in der Kommunikation von Markenartiklern, Handel und Agenturen die Kompostierbarkeit von Faltschachteln zunehmend ausgelobt wird. Vermutlich aus Marketinggründen soll dem Endverbraucher kommuniziert werden, dass die Kompostierbarkeit einer Faltschachtel ein qualitativ höherwertigeres Attribut als die stoffliche Rezyklierbarkeit sei. Zwar ist eine Karton-Faltschachtel auch hochgradig kompostierbar. Die stoffliche Verwertung ist aber immer der Kompostierung vorzuziehen, da ansonsten wertvolles Fasermaterial verloren geht und bei der Kompostierung das in den Fasern gespeicherte CO2 freigesetzt und an die Atmosphäre abgegeben wird.
HOHE ALTPAPIER-QUALITÄT ERFORDERT VERBRAUCHERAUFKLÄRUNG
Die Faltschachtel-Industrie benötigt Kartonmaterial auf Altpapierbasis in ausreichender Menge und Qualität. Über die flächendeckende Altpapier-Erfassung (Blaue Tonne), Sortierung und anschließende stoffliche Aufbereitung ist in Deutschland schon seit Jahrzehnten ein etabliertes und erfolgreiches System zur Versorgung des Marktes mit Altpapier-Fasern zur Herstellung neuer Print-Produkte und Verpackungen vorhanden. Gleichzeitig geht der Recyclinginfrastruktur Fasermaterial verloren, indem der Endverbraucher zum Beispiel Faltschachteln nach dem Gebrauch nicht in die Blaue Tonne sondern in den Gelben Sack (Leichtverpackungen LVP) gibt. Zwar findet bei der Sortierung dieses Abfall-Stroms auch eine Separierung von faserbasierten Verpackungen statt (PPK in LVP), allerdings führen Kontaminationen und Verunreinigungen des Fasermaterials durch die Frachten im Gelben Sack zu einer derartigen Qualitätsminderung, dass das Altpapier-Fasermaterial aus dem Gelben Sack nicht für die Herstellung neuer Faltschachteln verwendet werden kann und darf. Es sollte daher nach Auffassung des FFI das Ziel der Hersteller und Verarbeiter von Papier, Karton und Pappe sein, kluge Maßnahmen wie eine Verbraucheraufklärung in Angriff zu nehmen, um mittels einer besseren Sortierung durch den Endverbraucher das Volumen gebrauchter Karton-Verpackungen in der Blauen Tonne zu steigern. Durch eine solche Verbände-Kommunikation könnten für das Altpapier-Recycling wichtige Materialien richtigerweise vor dem Wurf in den Gelben Sack geschützt werden. Gegenwärtig lässt der FFI mittels einer Studie die entsprechenden Mengen an „PPK in LVP“ ermitteln.
FFI MITGLIEDER-KOMMUNIKATION ZU RECYCLINGTHEMEN
Die mediale Berichterstattung um die Entsorgung und Recyclingfähigkeit von Verpackungen, der Regelungsdruck durch das Verpackungsgesetz (aktuell: Mindeststandard der Zentralen Stelle mit dem zukünftigen Erfordernis von Verpackungsprüfungen) und durch die Umsetzung der europäischen Single Use Plastics Directive in deutsches Recht sowie die vielen Kundenanfragen bei den FFI Mitgliedern machen eine systematische Beschäftigung des Verbands mit den genannten Themenkomplexen auch in seiner ehrenamtlichen Struktur erforderlich. Insofern wird erwogen, eine Arbeitsebene im FFI einzurichten, in der technische, qualitätsorientierte aber auch kommunikative und strategische Aspekte im Zusammenhang mit der Recyclingfähigkeit von Faltschachteln behandelt werden, um allen Mitgliedern auf der Basis des dabei gewonnenen Know-hows einen qualifizierten Service anbieten zu können.

www.ffi.de

 

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