Anordnungen für Copyshop-Schließungen dürfen nicht auf Druck-Betriebe, Digitaldruck- und Scan-Dienstleister angewendet werden

Leitfaden der Branchenverbände bvdm und WKM (motio-Netzwerk) für Ordnungsbehörden, Polizei und Druck-Dienstleister zum Schutz vor irrtümlichen Schließungen von Druck-Produktionsbetrieben

Seit dem 23. März kontrollieren Polizei und Ordnungsämter in Deutschland verstärkt nicht nur Selbstbedienungs-Copyshops sondern auch Produktionsdruck-Betriebe in innerstädtischen Lagen ohne Laufkundschaft. Hilferufe zahlreicher Unternehmer, die dem Wirtschaftsverband Kopie & Medientechnik e.V. (motio-Netzwerk) angehören, erreichen in diesen Tagen die motio-Verbandsgeschäftstelle. Geschäftsführer Achim Carius in Frankfurt am Main und sein Kollege vom Bundesverband Druck & Medien, Hauptgeschäftsführer Dr. Paul Deimel in Berlin, haben daher kurzfristig einen gemeinsamen Leitfaden erarbeitet, der die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale beider Betriebs-Typen von gewerblichem Druck-Geschäft beschreibt. Ziel beider Verbandsmanager ist es, die Druck-Produktionsbetriebe, die kein Ladengeschäft mit Laufkundschaft aufweisen und keine Selbstbedienungs-Printer im Einsatz haben, vor einer irrtümlichen Schließung zu bewahren. Für Polizisten erschließt sich auf den ersten Blick nicht immer sofort die Differenzierung von Druck-Dienstleistern.

“Als erste Behörde hat das hessische Wirtschaftsministerium den Kriterienkatalog seinen Corona-Hotline-Mitarbeitern zur Auslegung der Schließungsverordnung zur Verfügung gestellt. Zahlreiche Landes- wie Bundespolitiker sind über diese Hilfestellung der beiden Branchenverbände sehr dankbar,” so Achim Carius. Seit gestern sind die Mitgliedsbetriebe beider bundesweiten Verbände mit dem neuen Leitfaden ausgestattet. Die Druck-Dienstleister sind jetzt für Kontrollbesuche der Polizei bestens gewappnet. Der Leitfaden kann abgerufen werden auf der motio-Internetseite www.motio-media.de