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Kleine Hebel – große Wirkung

Zur Verankerung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) und zur Digitalisierung von Krankmeldungen äußert sich Karsten Glied, Geschäftsführer der Techniklotsen GmbH:

„Mitte August hat der Bundestag das GSAV verabschiedet – und damit auch endlich eine gesetzliche Regelung zur Einführung des E-Rezepts. Zusätzlich dazu befeuert das kürzlich verabschiedete Bürokratieentlastungsgesetz die Digitalisierung in diesem Bereich. Denn ab 2021 soll der sogenannte ‚Gelbe Schein‘ in der üblichen Papierform durch eine digitale Bescheinigung ersetzt werden. Dabei soll dann der Arzt die Krankenkasse informieren, die wiederum den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit unterrichtet. Die herkömmliche Zettelwirtschaft dürfte hiermit bald der Vergangenheit angehören. Laut dem GSAV ist bei der Durchführung der Maßnahmen nun die gematik gefordert, die entsprechende Telematikinfrastruktur auszubauen und die Verfahren schrittweise auf ärztliche Verordnungen auch ohne direkten Kontakt zwischen Arzt und Versicherten auszudehnen. Bis zum 30. Juni des kommenden Jahres müssen alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt sein, damit sich ärztliche Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermitteln lassen. Auch die Krankenkassen müssen mitziehen: Ende März 2020 sollen auch sie alle notwendigen Regelungen getroffen haben.

Bei der Einführung des E-Rezeptes und der digitalen Krankmeldung handelt es sich um einen Schritt mit großer positiver Hebelwirkung für den gesamten Sektor. Denn nur so gelangt die Telemedizin endlich zum Durchbruch. Erst mit den elektronischen Bescheinigungen lassen sich die Vorteile der Telemedizin für Versicherte und Ärzte wirklich erfahrbar machen. Künftig erhalten Versicherte verschreibungspflichtige Arzneimittel auch nach einer ausschließlichen Fernbehandlung. Sowohl die Lockerung der gesetzlichen und berufsständischen Grundlagen für Telemedizin als auch das verabschiedete GSAV mit den Regelungen zum E-Rezept und das Bürokratieentlastungsgesetz entfalten in den nächsten Monaten ihre volle Wirkung. Denn selbst, wenn sich Arzt und Versicherter in der Vergangenheit für eine telemedizinische Folgebehandlung entschieden haben und dann in diesem Zuge ein Rezept oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde, musste der Erkrankte bisher entweder selbst in die Praxis, um es abzuholen oder jemanden beauftragen, der das für ihn erledigt. Damit machen die beiden Regelungen nun endgültig Schluss. Wenn die Digitalisierung in der Gesundheitsbranche gelingen soll, braucht es an vorderster Front das E-Rezept und den digitalen 'Gelben Schein' als wesentliche Elemente der Digitalisierung. Sie bereiteten den Weg für viele andere digitale Projekte und sorgt langfristig für Kosteneinsparungen sowie die Verbesserung des Informationsaustausches. Übertragungsfehler durch falsch interpretierte oder nicht lesbare Verschreibungen entfallen. Ebenso lassen sich die Möglichkeiten für eine direkte, elektronische Arzneimittelbestellung verbessern. Langsam, aber sicher setzen sich die Puzzleteile für den Umbau des Gesundheitssystems hin zu mehr digitalen Diensten zusammen. Noch befinden sich die Regelungen jedoch im Wartestand. Das GSAV ist dabei fast ein bisschen sang- und klanglos über die Bühne gegangen. Bedauerlich – denn auch wenn sich die Neuerungen nicht sofort nutzen lassen, handelt es sich dabei doch um echte Meilensteine in Sachen Digitalisierung der Gesundheitsbranche.“
www.techniklotsen.de

 

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