04292024Mo
Last updateMo, 29 Apr 2024 1pm
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EU-Kommission sucht dringend nach 3D-Druck-Kapazitäten für medizinische Anwendungen

Seitens der Europäischen Kommission haben wir die untenstehende Anfrage erhalten, die wir an Sie weitergeben möchten. Wenn Sie derzeit 3D Druckkapazitäten frei haben, melden Sie sich bitte dringend bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! damit wir den Kontakt vermitteln können.

Wie Sie mit Ihrem Beitrag aus dem 3D-Drucker Leben retten können, zeigt dieses Beispiel aus Italien: http://additivemanufacturing.global/index.php/en/news/4519-isinnova-3d-prints-venturi-valves-to-help-coronavirus-patients

"Es besteht ein dringender Bedarf an Masken (siehe auch Open Source für Druckmasken) und für Atemschutzgeräte werden 25.000 Beatmungsgeräte benötigt, sie können in 3D gedruckt werden, siehe gutes Beispiel unten. Sie könnten diese Fablabs in Ihren Clustern haben, die aktiviert werden könnten, um direkt mit den Krankenhäusern zu arbeiten. Oder um mit der Produktion fortzufahren, dann lassen Sie es mich bitte wissen, und wir müssen sehen, wie wir dies unterstützen können".

Link zur oben angesprochenen Maske: https://www.opensourcemask.com/en

Hier finden Sie weitere Informationen zu den medizinischen Standards und Anforderungen (PDF).

* Mögliche Ausnahme:

In hinreichend begründeten Fällen können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet beschließen, das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Produkten zu genehmigen, für die das/die entsprechende(n) EU-Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte nicht durchgeführt wurde(n) und deren Verwendung im Interesse des Gesundheitsschutzes liegt.

Bieter können daher die Einreichung eines gesonderten Angebots für solche Produkte in Erwägung ziehen, insbesondere wenn sie zum Zeitpunkt der Einreichung nachweisen können, dass die betreffenden Produkte in Übereinstimmung mit den Konformitätsbewertungsverfahren zugelassen wurden, die nach den nationalen Rechtsvorschriften mindestens eines anderen Drittlandes festgelegt wurden.

Die Bieter sollten beachten, dass es das Vorrecht jedes Mitgliedstaats ist, zu entscheiden, ob das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme der oben genannten Produkte aus hinreichend begründeten Gründen genehmigt werden kann.

Los 2 - Beatmungsgeräte II - invasiv

Die Ventilatoren unter dieser Partie erfüllen die folgenden Mindestqualitätsanforderungen:


www.it-sicherheitscluster.de

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