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BG ETEM: Änderungen für Unternehmen ab 1. Januar 2015

Für Mitgliedsunternehmen aus dem Bereich Druck und Papierverarbeitung ändern sich einige Regelungen zum 1. Januar 2015. So hatte die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) bereits im vergangenen Juni einen neuen Gefahrtarif und eine Änderung des Höchstjahresarbeitsverdienstes beschlossen. Außerdem ändern sich die Mitgliedsnummern ab 2015.

Gefahrtarif
Der Gefahrtarif ist das zentrale Instrument, um die Beiträge zur Berufsgenossenschaft entsprechend dem Unfallrisiko abzustufen. Je weniger Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einem Unternehmenszweig anfallen, desto günstiger wird der Beitrag. Spätestens alle sechs Jahre muss der Gefahrtarif überprüft und von der Selbstverwaltung der BG neu beschlossen werden.
Bis zum 31.12.2014 sind bei der BG ETEM fusionsbedingt noch zwei Gefahrtarife gültig: zum einen für die Betriebe der Versorgungswirtschaft, der Elektrotechnik sowie für feinmechanische Betriebe und textile Branchen und zum anderen für den Bereich Druck und Papierverarbeitung. Die Gültigkeit des DP-Gefahrtarifs endet mit dem Jahr 2014. Damit bot sich die Gelegenheit, einen einheitlichen Gefahrtarif für die gesamte BG ETEM zu beschließen.
Für den Bereich Druck sieht er folgende Gefahrklassen vor: Herstellung von Druckerzeugnissen, Zustellung 4,9; Druckvorstufe, Computerdruck, Fotokopien 1,7; Papierbearbeitung und Papierverarbeitung sowie Fotografie 3,8; Herstellung von Kartonage und Pappe, Zellstoffwatteartikel 5,2 sowie Herstellung von Faltschachteln 3,3.
Da in der gesetzlichen Unfallversicherung Beiträge nachträglich erhoben werden, greift der neue Tarif erstmalig bei der Beitragsberechnung im Jahr 2016.
Meldung von Sozialversicherungsdaten: Neue Nummern
Ebenfalls ab dem Jahresbeginn 2015 gelten für die Unternehmen aus dem Bereich Druck und Papierverarbeitung neue Mitgliedsnummern. Grund dafür ist die Vereinheitlichung der EDV-Systeme, eine Nachwehe der Fusion im Jahr 2010. Die neue Nummer erhalten die Unternehmen im November per Post mitgeteilt. Sie ist für alle Meldungen zu benutzen, die sich auf den Zeitraum ab dem 1. Januar 2015 beziehen. Auch die Betriebsnummer für die DEÜV-Meldung wird umgestellt. Die neue Nummer lautet 37916971 und ist in die Felder "BBNR-UV" und "BBNR-GT" einzutragen. Außerdem muss ab 2015 die neue Nummer der Gefahrtarifstelle benutzt werden. Sie ist im Veranlagungsbescheid aufgeführt, der im November versendet wird.
Wichtig: Für alle Meldungen, die den Zeitraum bis 31.12.2014 betreffen, gilt die alte Mitgliedsnummer, zum Beispiel für den Lohnnachweis 2014, auch wenn er erst im Januar 2015 abgegeben wird. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten ihre Buchhaltung bzw. ihren Steuerberater darüber informieren.
www.bgetem.de

 

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